Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 PRÄAMBEL

Die DentaDesk DentaDesk GmbH & Co. KG mit Anschrift: Bretonischer Ring 5, 85630 Grasbrunn – in folgendem „DENTADESK“ – erbringt jedwede Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Durch Abschluss oder Anbahnung eines Vertrags mit DENTADESK, durch Anforderung eines Angebots, oder der Verwendung einer von DENTADESK betriebenen Webseite (u.a. www.DentaDesk.com, www.zeyconnect.com, www.ixmldev.com, www.lingulog.com, www.zymba.info) stimmen Sie als natürliche oder juristische Person den folgenden Vertragsbedingungen zu. Diese Bestimmungen stellen einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen bzw. der von Ihnen vertretenen Organisation (im Folgenden „Auftraggeber“) und DENTADESK dar.

DENTADESK behält es sich vor, diese Bestimmungen in Zukunft zu ergänzen oder zu ändern. Durch Aufrechterhaltung der Nutzung der angebotenen Leistungen erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen ABG. Im Falle einer Änderung dieses Vertrages, werden wir Ihnen die Änderungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Änderungsmitteilung gilt mit Absenden der Mitteilung als Zugegangen. Zusätzlich können Sie die aktuelle Version dieses Dokuments jederzeit unter folgender Internetadresse einsehen: http://www.DentaDesk.com/agb/

§2 DEFINITIONEN

(1.) „Softwareprodukte“ umfassen Computersoftware, Anwendungsmodule sowie zugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentationen. Das Softwareprodukt umfasst des Weiteren sämtliche Updates und Ergänzungen zu den ursprünglich von DENTADESK gelieferten oder zur Verfügung gestellten Softwareprodukten. Zusammen mit dem Softwareprodukt gelieferte Bestandteile und Komponenten können über abweichende Lizenzbestimmungen verfügen.

(2.) „Subscriptions“ umfassen sämtliche Hosting-Dienstleistungen, im Besonderen die Vermietung und den Betrieb von Software sowie die Speicherung und Verarbeitung von Daten.

(3.) Ein „Upgrade“ bezeichnet das Anreichern einer bestehenden Subscription oder eines Softwareprodukts mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen. Diese sind im Besonderen (i.) zusätzliche Funktionsmodule, (ii.) eine höhere Anzahl an Benutzerkonten oder (iii.) gesteigerter Traffic und/oder Speicherplatz. Analog hierzu stellt ein „Downgrade“ eine Herabsetzung bestehender Leistungsmerkmale dar.

(4.) Ein „Update“ bezeichnet eine Aktualisierung einer bestehenden Subscription oder eines Softwareprodukts. In der Regel dient ein Update dazu, Fehler der Vorgängerversion zu beheben oder die Vorgängerversion mit neuen Funktionen auszustatten.

(5.) „Dienstleistungen“ umfassen sämtliche von DENTADESK und/oder seinen Erfüllungsgehilfen erbrachten Dienstleistungen.

§2 LEISTUNGSERBRINGUNG

(1.) DENTADESK verpflichtet sich, die für den Auftraggeber im Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen.

(2.) Soweit DENTADESK kostenlose Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit und ohne Benachrichtigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

(3.) Grundlage für die Erstellung von Angeboten und die Leistungserfüllung ist immer die schriftliche Leistungsbeschreibung der vom Auftraggeber gewünschten Leistungen. Die Genauigkeit des Angebots ist dabei immer abhängig von der Präzision der schriftlichen Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. DENTADESK kann daher keine Zusagen über mögliche Preis- oder Zeitabweichungen treffen, insbesondere, wenn sich Art und Umfang des zugrundeliegenden Projekts während der Laufzeit ändern.

(4.) Alle von DENTADESK erbrachten Leistungen bedürfen spätestens vier Wochen ab Lieferung einer Abnahme durch den Auftraggeber. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz von Individualprogrammen im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Leistung in jedem Fall als abgenommen. Etwaig auftretende Mängel, das heißt Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert an DENTADESK zu melden, um eine schnellstmögliche Mängelbehebung zu gewährleisten. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen

(5.) Bei Bestellung von Produkten und Leistungen, insbesondere Softwareprodukten und Subscriptions, bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

(6.) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist DENTADESK verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann DENTADESK die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist DENTADESK berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber an DENTADESK zu ersetzen.

(7.) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers.

§3 PREISE, ZAHLUNG UND ABRECHNUNG

(1.) DENTADESK ist berechtigt, erbrachte Leistung umgehend in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Teillieferungen oder die Realisierung in Teilschritten bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Leistungen umfassen.

(2.) Bei der Erbringung von Dienstleistungen wird, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, der Arbeitsaufwand zu den folgenden Sätzen an DENTADESK vergütet: (i.) 80,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde für technische Supportleistungen; (ii.) 100,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde für Programmierleistungen; (iii.) 120,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde für Beratungsleistungen.

(3.) Die beschriebenen Leistungsarten werden hierbei wie folgt unterschieden: (i.) „Technische Supportleistungen“ beinhalten die Pflege und Wartung von DENTADESK Softwareprodukten und Subscriptions, nicht aber deren Erweiterung oder Modifikation; (ii.) „Programmierleistungen“ beinhalten die technische Umsetzung neuer Funktionen sowie die Modifikation einer technischen Konfiguration, nicht jedoch die Planung oder Konzeption dieser Funktionen; (iii.) „Beratungsleistungen“ umfassen alle Leistungen im Zusammenhang mit der Planung eines Projekts, der Analyse von Geschäftsvorgängen und der Konzeption neuer Funktionen.

(4.) Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

(5.) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Erbringung von Leistungen durch DENTADESK. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen DENTADESK, die Leistungserbringung umgehen einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

(6.) Sollte bei Verträgen eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, verlängert sich der Vertrag bei Vertragsende automatisch – sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgte – um die Dauer der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt generell drei Monate zum Vertragsende.

§4 ANPASSUNG VON PREISEN UND LEISTUNGEN

(1.) DENTADESK behält sich das Recht vor, bestehende Leistungen jederzeit und ohne vorangegangene Benachrichtigung abzuändern oder einzustellen, sofern hierfür keine festen Laufzeiten oder Fristen mit dem Auftraggeber explizit und schriftlich vereinbart worden sind.

(2.) Preisänderungen für sämtliche Leistungen können mit einer Mitteilungsfrist von 30 Kalendertagen geändert werden. Eine Mitteilung per E-Mail oder Fax gilt als ausreichend.

(3.) DENTADESK haftet nicht für Schäden, die durch Preisänderungen bzw. durch die Abänderung und Einstellung von Leistungen entstehen können.

§5 GEWÄHRLEISTUNG

(1.) DENTADESK gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen, im Speziellen der Funktionsumfang von gelieferten Softwareprodukten oder Subscriptions, im Wesentlichen der schriftlichen Leistungsbeschreibung des ursprünglichen Auftrags entspricht. Geringfügige Abweichungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

(2.) DENTADESK schließt jedwede Gewährleistung für alle Produkte aus, welche gekennzeichnet oder deklariert sind als „Vor-Version“, „Demo“, „Prototyp“, „Sample“, „Alpha“, „Beta“, „Kostenlos“ oder jedweder andere Zusatz, der auf eine eingeschränkte Verwendbarkeit hinweist.

(3.) Updates, Upgrades und Downgrades können unter Umständen den Charakter oder dem Umfang des ursprünglichen Softwareprodukts verändern und geben keinen Anlass für einen Gewährleistungsanspruch.

(4.) Wenn die von DENTADESK gelieferten Leistungen nicht im Wesentlichen die in der schriftlichen Anforderungsbeschreibung des Kunden aufgeführten Funktionen erfüllen, besteht DENTADESKs einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in (a.) einem Austausch der mangelhaften Leistung oder (b.) einer Nachbesserung des Mangels oder (c.) einer Rückerstattung der entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von DENTADESK.

(5.) Erweitert oder modifiziert der Auftraggeber die von DENTADESK erbrachten Leistungen, im besonderen Softwareprodukte oder Subscriptions, entfällt jegliche Gewährleistung durch DENTADESK.

(6.) Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits erbrachter Leistungen bzw. gelieferter Softwareprodukte ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.

(7.) In jedem Falle ist die Gewährleistung auf einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten – für Unternehmer im Sinne des ### §14 BGB – bzw. 24 Monate – für Verbraucher im Sinne des ### §14 BGB – ab Lieferung der mangelhaften Sache beschränkt.

§6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

DENTADESK haftet nur für Schäden, für welche Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§7 URHEBERRECHT

(1.) Eigentum und Urheberrecht an sämtlichen Produkten und deren Komponenten liegen bei DENTADESK und seinen Lieferanten einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", und allen anderen enthaltenen Inhalte oder Leistungen. (Im Folgenden: Urheberrechtlich Geschütze Inhalte)

(2.) Sollte DENTADESK individuelle Entwicklungsleistungen erbringen, so räumt DENTADESK ein unübertragbares und zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für alle Urheberrechtlich Geschützten Inhalte im Rahmen dieses Projekts ein. Maßgeblich für Inhalt und Umfang dieses Nutzungsrechts ist die schriftliche Projektspezifikation, welche von DENTADESK für dieses Projekt erstellt wurde.

(3.) Bei der Umsetzung von Entwicklungsleistungen wird DENTADESK eigene oder fremde Komponenten verwenden, anpassen oder neu entwickeln. Derartige Urheberrechtlich Geschützte Inhalte werden von DENTADESK dauerhaft weiter verwendet und können daher nicht übertragen oder exklusiv lizenziert werden. Solche Urheberrechtlich Geschützte Inhalte werden für gewöhnlich in einem Programmverzeichnis namens „lib“, „res“, „inc“, „external“ oder „assets“ innerhalb des Projekt-Source-Codes abgelegt.

(4.) DENTADESK wird bei Entwicklungsprojekten auch auf Urheberrechtlich Geschütze Inhalte von Dritten, wie beispielsweise Icons oder Programmbibliotheken zurückgreifen. DENTADESK kann für diese Urheberrechtlich Geschütze Inhalte keine Rechte übertragen, Lizenzen ausstellen oder andere Zusagen treffen.

§8 ANMERKUNG ZU BESTANDTEILEN ANDERER HERSTELLER

Die von DENTADESK erbrachten Leistungen basieren möglicherweise auf Technologien und Komponenten anderer Hersteller. DENTADESK kann keine Gewährleistung für die Fehlertoleranz und Verfügbarkeit dieser Technologien und Komponenten garantieren und haftet auch nicht für Fehlfunktionen und Ausfälle.

§9 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

(1.) DENTADESK behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

(2.) Für Verträge mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien das Landgericht München II, Deutschland. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen DENTADESK und dem Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend.

(3.) Diese Vereinbarung bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.

(4.) Der Auftraggeber hat DENTADESK unverzüglich jede Änderung des Namens des Auftraggebers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen des Anbieters geführt wird, sowie Adressänderungen anzuzeigen.

(5.) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von DENTADESK gestattet

(6.) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere UrhG, BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

(7.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen DENTADESK und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

Stand: 26.07.2016